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26.4.2024

Metzler nominiert für „Currency Manager of the Year 2024“

Das Team von Metzler Currency Management ist für die Auszeichnung als „Currency Manager of the Year“ nominiert worden. 2017 und 2020 hatte Metzler Capital Markets die renommierte Auszeichnung erhalten. 

Im Rahmen der 17. „European Pensions Awards“ am 4. Juli in London werden die diesjährigen Gewinner bekanntgegeben. Mit den Awards werden Investmentunternehmen, Berater und Dienstleistungsanbieter aus ganz Europa gewürdigt, die Maßstäbe gesetzt haben bei der Unterstützung europäischer Pensionsfonds.

Currency-Management-Team

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Diese  elektronische Mitteilung, einschließlich etwaiger Anhänge (zusammen, „Mitteilung“) ist eine Werbemitteilung der B. Metzler seel. Sohn & Co. AG („Metzler“).

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Diese Mitteilung beruht auf allgemein zugänglichen Informationen, die Metzler grundsätzlich als zuverlässig einschätzt. Metzler hat diese Informationen jedoch nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und gibt hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen keinerlei Gewährleistungen oder Zusicherungen ab. Etwaige unrichtige oder unvollständige Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen begründen keine Haftung von Metzler, ihrer Anteilseigener sowie Angestellten für Schäden und sonstige Nachteile jedweder Art, die aus der Verteilung oder Verwendung dieser Mitteilung entstehen oder damit im Zusammenhang stehen.  

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Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen geben die unabhängige Meinung des Verfassers über die in dieser Mitteilung behandelten Finanzinstrumente oder Emittenten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder und decken sich nicht notwendigerweise mit der Meinung von Metzler (einschließlich etwaiger von Metzler erstellter Researchpublikationen zu den in dieser Mitteilung behandelten Finanzinstrumenten oder Emittenten), des Emittenten oder Dritter. Sie können sich aufgrund künftiger Ereignisse und Entwicklungen verändern. Metzler ist nicht verpflichtet, diese Mitteilung abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Soweit diese Mitteilung Modellrechnungen enthält, handelt es sich um beispielhafte Berechnungen möglicher Entwicklungen, die auf verschiedenen Annahmen (zum Beispiel Ertrags- und Volatilitätsannahmen) beruhen. Die tatsächliche Entwicklung kann höher oder niedriger ausfallen – je nach Marktentwicklung und dem Eintreffen der den Modellrechnungen zugrundeliegenden Annahmen. Daher kann die tatsächliche Entwicklung nicht gewährleistet, garantiert oder zugesichert werden.

Die Empfänger sollten davon ausgehen, dass (a) Metzler berechtigt ist, Investmentbanking-, Wertpapier- oder sonstige Geschäfte von oder mit den Unternehmen, die Gegenstand von Researchpublikationen sind, zu akquirieren, und dass (b) Analysten, die an der Erstellung einer Researchpublikation beteiligt waren, im Rahmen des Aufsichtsrechts grundsätzlich mittelbar am Zustandekommen eines solchen Geschäfts beteiligt sein können.

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