Vergütungsstrategie der Metzler-Gruppe
Leitlinien
Höchste Priorität beim Gestalten der Vergütungssystematik hat, Mitarbeiter* an das Unternehmen zu binden sowie Risiken zu vermeiden. Die Metzler-Gruppe mit ihren derzeit ca. 800 Mitarbeitern und der klaren Geschäftsausrichtung zeichnet sich aus durch eine risikobewusste Unternehmensstruktur. Dies spiegelt sich wider in den restriktiv ausgerichteten Tätigkeiten im Eigenhandel und Kreditgeschäft und im Verzicht, unverhältnismäßige Risikopositionen einzugehen, und mündet in einer gruppenweit einheitlichen, transparenten Vergütungssystematik. Als Teil der Geschäfts- und Risikostrategie ist diese, im Einklang mit der Unternehmenskultur, langfristig ausgerichtet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung; IVV) ist Metzler aufgrund der genannten Grundsätze des Hauses, insbesondere der risikobewussten Geschäftsausrichtung, der Größe des Instituts sowie der durchschnittlichen Bilanzsumme der vergangenen drei Jahre nicht dazu verpflichtet, Risk-Taker – also Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt – zu identifizieren.
Die weiteren Rechtsgrundlagen für die Vergütungssystematik umfassen die Vergütungsgrundsätze für Mitarbeiter von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 37 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit Artikel 13 und Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie; Alternative Investment Fund Manager Directive) und dem Final Report „Guidelines on key concepts of the AIFMD“ der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) sowie die Leitlinien, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als allgemeinverbindlich erklärt wurden. Wegen der Geschäftsausrichtung der Metzler-Gruppe ist unter Bezug auf den Proportionalitätsgrundsatz für die Kapitalverwaltungsgesellschaft entschieden worden, die Bestimmungen zum Auszahlungsprozess sowie über den Vergütungsausschuss nicht auf die Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft anzuwenden.
Vergütungssystematik
Metzler beschränkt sich darauf, fixe (Grundvergütung) und variable (Boni oder Sonderzahlungen) Vergütungskomponenten zu gewähren – sowie sonstige, fixe Vergütungsbestandteile im Sinne des § 2 Absatz 6 IVV 3.0 inkludierende Nebenleistungen. Die aktuelle betriebliche Altersversorgung ist so ausgestaltet, dass sie keine Elemente der ermessensabhängigen Altersversorgung enthält. Absicherungen, die die Risikoorientierung der Vergütung einschränken oder aufheben würden, sind schon aufgrund der Unternehmensstruktur ausgeschlossen. Durch die strikte organisatorische Trennung von Marktbereichen und Risk-Controlling, von der operativen Zuständigkeit bis hin zur Verantwortung in der Geschäftsleitung, ist sichergestellt, dass keine gleichlaufenden Vergütungsparameter angewendet werden.
In Metzlers Vergütungssystem wird unterschieden zwischen den Mitarbeitern, die dem Gehaltstarifvertrag unterliegen (TA-Mitarbeiter), und den Mitarbeitern, deren Vergütung außerhalb des Gehaltstarifvertrags liegt (AT-Mitarbeiter).
Das Vergütungssystem wird jährlich überprüft, um etwaigen Anpassungsbedarf infolge möglicher Veränderungen bei der Geschäfts- und Risikostrategie sowie bei der Rechtslage zu ermitteln.
Fixe Vergütungskomponenten (Grundvergütung und sonstige Bestandteile)
Die Grundvergütung stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter sicher, entsprechend der jeweiligen Tätigkeit. Damit wird eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von der variablen Vergütung ausgeschlossen, und Anreize für das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken werden damit vermieden.
Metzler zahlt den TA-Mitarbeitern ihre monatlichen Bruttogehaltsbezüge jeweils am 15. des Monats zwölfmal im Jahr. Zusätzlich erhalten sie am 15. November des Jahres ein zusätzliches Monatsgehalt als tariflich vorgesehene Sonderzulage als Weihnachtsgratifikation. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach der entsprechenden Eingruppierung und dem jeweiligen Berufsjahr gemäß Tarifvertrag des privaten Bankgewerbes. Die Grundvergütung der TA-Mitarbeiter wird regelmäßig im Rahmen der Tarifabschlüsse angepasst.
Die AT-Mitarbeiter erhalten eine Grundvergütung, die jeweils am 15. des Monats zwölfmal im Jahr ausgezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeit, der dafür benötigten Qualifikation, der Komplexität der Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, der Vergütung gleichartiger Tätigkeiten im Unternehmen sowie nach den jeweiligen Marktgegebenheiten. Die Grundvergütung der AT-Mitarbeiter wird jährlich im Rahmen der Gehaltsrunde überprüft und bei Bedarf angepasst.
Als Grundvergütung (nach IVV) wird zudem der geldwerte Vorteil berücksichtigt für die Gewährung von Dienstfahrzeugen sowie für Metzlers Sonderleistung in den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. für die Direktoren und Geschäftsführer sowie für die Geschäftsleiter und Partner. Zudem gewährt Metzler eine Reihe von Nebenleistungen im Wert von ca. 180 EUR monatlich, die der Einfachheit halber – mit Blick auf den von der Aufsicht akzeptierten Proportionalitätsgrundsatz – nicht gesondert ausgewiesen werden. Dazu gehören etwa die Angebote des Benefit-Programms, beispielsweise zu Gesundheit, Sport und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gruppenunfallversicherungen, Jobticket und Kantine.
Variable Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen und Boni)
Die variable Vergütung bei Metzler umfasst Sonderzahlungen und Boni.
TA-Arbeiter erhalten im April des Folgejahres eine Sonderzahlung in Höhe eines 14. Bruttomonatsgehalts.
Die AT-Mitarbeiter bekommen im April des Folgejahres einen Bonus ausgezahlt – in Abhängigkeit von ihrer individuellen Entwicklung (anhand der im Metzler-FührungsNavigator dokumentierten Mitarbeitergespräche) sowie vom Geschäftsergebnis der Gesamtbank und des jeweiligen Bereichs. Die genaue Höhe des Bonus legt die jeweilige Führungskraft diskretionär fest – auf der Basis des Bonustopfs, der gemäß Entscheidung des Partnerkreises dem jeweiligen Geschäftsbereich zur Verfügung gestellt wird.
Metzlers Vergütungssystem ist so gestaltet und die Grundvergütung ist so bemessen, dass sich dadurch eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von der variablen Vergütung vermeiden lässt. Die Obergrenze der variablen Vergütung ist grundsätzlich auf 100 % des jährlichen Grundgehalts festgelegt worden – für alle Gesellschaften und Bereiche der Metzler-Gruppe.
Garantierte Boni werden nur in Ausnahmen und nur im ersten Jahr der Beschäftigung gewährt – insoweit dies Metzlers Risikotragfähigkeit nicht übersteigt.
Zusätzliche einmalige und diskretionär festgelegte Sonderzahlungen für AT- und TA-Mitarbeiter im April des Folgejahres werden in der Regel für besondere Projekte, individuelle Erfolge etc. gezahlt.
Vergütung der Geschäftsleiter
Die Vergütung der Geschäftsleiter richtet sich nach den jeweils geltenden Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen. Sie erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung (= Grundvergütung) und einen vom Aufsichtsrat festgelegten Bonus, orientiert an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung über mehrere Jahre.
Vergütung der Kontrolleinheiten
Dazu gehören gemäß § 9 IVV alle Organisationseinheiten mit überwachender Funktion – also Compliance, Risk-Controlling, Zentrale Geschäftsabwicklung, Konzernrevision und Personalabteilung. Der Fokus in der Vergütung dieser Mitarbeiter richtet sich demgemäß auf die Grundvergütung, um zu vermeiden, dass die Vergütung ihrer Überwachungsfunktion zuwiderläuft. Daher liegen die jährlichen Boni für die Mitarbeiter in diesen Kontrolleinheiten auch unter ihrer Jahresgrundvergütung.
Abfindungen
Abfindungen zahlt Metzler im Rahmen von Betriebsänderungen oder bei Einzelanlässen. Bei kollektiven Tatbeständen kommt in der Regel ein Sozialplan zur Anwendung. Bei Einzelfällen bemisst sich die Abfindung an der jeweiligen Vergütung. Zudem werden dafür weitere Kriterien herangezogen wie Länge der Betriebszugehörigkeit sowie eventuelle soziale Besonderheiten und das jeweilige Prozessrisiko.
Offenlegung
Die im Dezember 2019 von der Europäischen Union erlassene Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (VO 2019/2088) sieht vor, dass Finanzmarktteilnehmer bestimmte Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Unter anderem ist darzulegen, inwiefern die Vergütungspolitik Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und mit diesen im Einklang steht. Die B. Metzler seel. Sohn & Co. AG hat eine Vergütungsstrategie etabliert, welche die Grundlage für die Vergütungspolitik des Hauses bildet. Die Vergütungsstrategie sieht die Möglichkeit einer variablen Vergütung vor. Die Vergütung der Mitarbeiter des Bankhauses Metzler berücksichtigt die Vorgaben zur Nachhaltigkeit im Verhaltenskodex, die Unternehmenswerte sowie das hausintern etablierte Nachhaltigkeitsleitbild. Die Vergütung orientiert sich nicht an Nachhaltigkeitsrisiken, denen Investitionsentscheidungen zugrunde liegen. Das bedeutet insbesondere, dass Nachhaltigkeitsrisiken die Vergütungshöhe weder positiv noch negativ beeinflussen. Diese unternehmensinternen Nachhaltigkeitsregelungen werden jährlich und bei Bedarf auch ad hoc überarbeitet und den aktuellen Vorgaben angepasst. Die Vergütungsstrategie wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Vergütungssystematik gemäß § 12 Institutsvergütungsverordnung und anlassbezogen soweit aufsichtsrechtlich erforderlich überprüft und entsprechend angepasst.
Download
Folgende Dokumente finden Sie im Downloadbereich
- Offenlegungsbericht gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Institutsvergütungsverordnung