Drei Fragen an Christian Remke
Mit der Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen überbetrieblichen, nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds unterstützt Metzler Unternehmen bei der kapitalunterlegten betrieblichen Altersversorgung und bei der Entwicklung und Sicherung der für ihre Pensionsverpflichtungen notwendigen Vermögen. Der Metzler Pensionsfonds gehört mit einem Sicherungsvermögen von fast 7 Milliarden Euro zu den größten in Deutschland. In diesem Jahr feiert er sein zehnjähriges Bestehen.
Der Pensionsfonds ist der jüngste und am stärksten wachsende Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Inwiefern hat er Standards gesetzt?
Schon lange vor der Einführung in Deutschland war der Pensionsfonds in Großbritannien und in den USA als wichtiges Vehikel in der betrieblichen Altersversorgung etabliert. In Sachen Flexibilität und Anlagefreiheit hat dieser Durchführungsweg auch in Deutschland Standards gesetzt. Wir haben unseren Pensionsfonds 2014 gegründet, um Unternehmen ein flexibles, auf ihre Anforderungen angepasstes bAV-Konzept zu bieten.
Was sind aktuelle Beweggründe für Unternehmen, den Pensionsfonds als Durchführungsweg zu wählen?
Ein Pensionsfonds kann zur Übertragung von Pensionsverpflichtungen oder als Versorgungsträger für laufende Beiträge genutzt werden. Letzteres wird vermutlich immer stärker im Rahmen von Sozialpartnermodellen als reine Beitragszusage genutzt. Lange Zeit – während der Niedrigzinsphase – war eines der Hauptargumente für die Auslagerung auf einen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds die Auswirkung auf die HGB-Bilanz. Aber auch nach dem Ende der Niedrigzinsphase gilt: Eine gut durchdachte Kapitalanlage und passende Steuerungsmodelle für Zins- und Inflationsrisiken sind zeitlos wichtig für Unternehmen. Für den Pensionsfonds sprechen außerdem das Outsourcing der Administration sowie eine risiko- und chancenoptimierte flexible Kapitalanlage.
Wie kann die Verbreitung der bAV in Deutschland stärker gefördert werden und welche Rolle spielt dabei ggf. der Pensionsfonds?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz und dessen Neuerung im September 2024 waren wichtige Schritte, um die bAV auch für kleine und mittelständische Unternehmen zugänglicher zu machen. Mit der gesetzlichen Neuerung wird auch das Andocken an bestehende Sozialpartnermodelle erleichtert – womit die reine Beitragszusage noch mehr Potenzial zur flächendeckenden Verbreitung bekommt. Von den gesetzlich vorgesehenen Durchführungswegen ist nach meiner Auffassung der Pensionsfonds am geeignetsten. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht zum Teil akuter Handlungsbedarf. Um diese als Zielgruppe zu erreichen, hat Metzler in diesem Jahr den Nürnberger Pensionsfonds erworben. Solche konzeptnahen Weiterentwicklungen des Pensionsfonds stehen auch zukünftig bei uns im Fokus.