Die reine Beitragszusage – die bAV der Zukunft
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat im Januar 2018 in Kraft und führte die „reine Beitragszusage“ ein, die die bestehende bAV-Landschaft sinnvoll ergänzt. Die reine Beitragszusage ist eine Zusageart, die über ein Sozialpartnermodell umgesetzt wird. Sozialpartnermodelle auf tariflicher Grundlage machen die bAV in Deutschland attraktiver und tragen zu einer stärkeren Verbreitung der bAV in Deutschland bei.
Zukünftig einfach und flexibel an das Metzler-Setup andocken*
Option 1
Der Arbeitgeber gehört einer Branche an, für die ein einschlägiger Tarifvertrag im Rahmen eines Sozialpartnermodells (SPM) gilt.
Option 2
Das Arbeitsverhältnis fällt in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft (z. B. ver.di), die bereits Vertragspartei eines oder mehrerer Tarifverträge zu Sozialpartnermodellen (SPM) ist und den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als gemeinsamen Versorgungsträger nutzt. Dem folgt:
- Arbeitgeber beantragt den Beitritt zur reinen Beitragszusage beim Metzler Sozialpartner Pensionsfonds
- alle das SPM tragenden Tarifvertragsparteien entscheiden über die Aufnahme (zum Beispiel über den Sozialpartnerbeirat)
- Arbeitgeber vereinbart beispielsweise mit dem Betriebsrat die betriebliche Inbezugnahme des SPM-TV von Uniper
- Arbeitgeber zahlt Beiträge auf Basis des in Bezug genommenen SPM-TV, ohne sich an der Durchführung und Steuerung zu beteiligen; gegebenenfalls ergänzt um einen Zusatzbeitrag für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber
- Einführung eines eigenen Sozialpartnermodells (SPM) auf Basis eines (Haus-/Branchen-/Flächen-/Rahmen-) Tarifvertrags zum Andocken
- Wesentliche Inhalte des Tarifvertrags sind:
- Geltungsbereich
- Beitragslogik (inklusive Öffnungsklauseln)
- Durchführende Versorgungseinrichtung
- Durchführung und Steuerung (Beteiligungspflicht)*
* Beteiligungspflicht kann entfallen, wenn der Tarifvertrag die Nutzung des Setups eines bestehenden SPMs vorsieht
Sie interessieren sich für das bestehende Metzler-Setup zur reinen Beitragszusage? Kontaktieren Sie mich hier und ich setze mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
*auf Basis des Kabinettbeschlusses vom 18. September 2024 (BMAS)
Was ist die reine Beitragszusage?
Die reine Beitragszusage (rBZ) verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an die sogenannten durchführenden Einrichtungen – also Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherer. Der Arbeitgeber und der Versorgungsträger stehen dabei nicht für eine Leistung in einer bestimmten Höhe ein.
In der reinen Beitragszusage ist für jeden Arbeitnehmer eine kapitalgedeckte, kapitalmarktorientierte, langfristige Vermögensanlage zu günstigen Konditionen vorgesehen. Für den Arbeitgeber ist dies eine Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern eine kosteneffiziente Zusage zu machen – ohne eigenen Verwaltungsaufwand und ohne eigenes Bilanzrisiko.
Das Fundament der reinen Beitragszusage
Klicken Sie auf die Stichpunkte, um mehr zu erfahren
rBZ ist eine neue Zusageform der betrieblichen Altersversorgung. Sie komplementiert die bisherige bAV in Deutschland.
Arbeitgeber und Versorgungsträger geben keine Garantie für die Rentenleistung ab. rBZ verpflichtet Arbeitgeber nur zur Zahlung von Beiträgen. Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Arbeitnehmer partizipieren an der Portfolioentwicklung.
Ein Tarifvertrag ist die Voraussetzung für eine rBZ. Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften sorgen als Tarifvertragsparteien für einen Ausgleich der Interessen.
Der Gesetzgeber verlangt einen regulierten Durchführungsweg. Ansprüche des Arbeitnehmers auf Versorgungsleistungen – eine lebenslange, aber in der Höhe nicht garantierte Rente – richten sich gegen die Versorgungseinrichtung, den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds.
Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen.
Das Sozialpartnermodell
Das Sozialpartnermodell ist das Herzstück des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, womit die Attraktivität der bAV gestärkt wird. Insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen, die sich oftmals noch nicht mit dem Thema befasst haben, soll so die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung erleichtert werden.
Die Beitragszusagen werden zwischen den Tarifparteien ausgehandelt. Sie vereinbaren eine verbindliche kapitalgedeckte Altersversorgung über eine externe Versorgungseinrichtung – beispielsweise einen Pensionsfonds.
Der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds
Mit dem Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) bieten wir potenziellen Tarifpartnern eine passende Infrastruktur, um die bestehenden Vorgaben zielgerichtet umzusetzen.
Die Sozialpartner formulieren die Regelungen in einem gemeinsamen Tarifvertrag und der Versorgungsträger – hier der MSPF – setzt die Anforderungen aus dem Vertrag über einen maßgeschneiderten Pensionsplan um.
Das Sozialpartnermodell in den Medien
Erhalten Sie einen umfassenden Einblick zum Sozialpartnermodell, indem Sie sich die neuesten Veröffentlichungen direkt als PDF-Dokument abrufen.