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Alle Informationen kompakt auf einen Blick

Die reine Beitragszusage – die bAV der Zukunft

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat im Januar 2018 in Kraft und führte die „reine Beitragszusage“ ein, die die bestehende bAV-Landschaft sinnvoll ergänzt. Die reine Beitragszusage ist eine Zusageart, die über ein Sozialpartnermodell umgesetzt wird. Sozialpartnermodelle auf tariflicher Grundlage machen die bAV in Deutschland attraktiver und tragen zu einer stärkeren Verbreitung der bAV in Deutschland bei.

Zukünftig einfach und flexibel an das Metzler-Setup andocken*

Option 1

Der Arbeitgeber gehört einer Branche an, für die ein einschlägiger Tarifvertrag im Rahmen eines Sozialpartnermodells (SPM) gilt.

Option 2

Das Arbeitsverhältnis fällt in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft (z. B. ver.di), die bereits Vertragspartei eines oder mehrerer Tarifverträge zu Sozialpartnermodellen (SPM) ist und den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als gemeinsamen Versorgungsträger nutzt. Dem folgt: 

  • Arbeitgeber beantragt den Beitritt zur reinen Beitragszusage beim Metzler Sozialpartner Pensionsfonds
  • alle das SPM tragenden Tarifvertragsparteien entscheiden über die Aufnahme (zum Beispiel über den Sozialpartnerbeirat)
  • Arbeitgeber vereinbart beispielsweise mit dem Betriebsrat die betriebliche Inbezugnahme des SPM-TV von Uniper
  • Arbeitgeber zahlt Beiträge auf Basis des in Bezug genommenen SPM-TV, ohne sich an der Durchführung und Steuerung zu beteiligen; gegebenenfalls ergänzt um einen Zusatzbeitrag für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber
  • Einführung eines eigenen Sozialpartnermodells (SPM) auf Basis eines (Haus-/Branchen-/Flächen-/Rahmen-) Tarifvertrags zum Andocken
  • Wesentliche Inhalte des Tarifvertrags sind:
    • Geltungsbereich
    • Beitragslogik (inklusive Öffnungsklauseln)
    • Durchführende Versorgungseinrichtung
    • Durchführung und Steuerung (Beteiligungspflicht)*

* Beteiligungspflicht kann entfallen, wenn der Tarifvertrag die Nutzung des Setups eines bestehenden SPMs vorsieht

 

Christian Pauly

Sie interessieren sich für das bestehende Metzler-Setup zur reinen Beitragszusage? Kontaktieren Sie mich hier und ich setze mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 

*auf Basis des Kabinettbeschlusses vom 18. September 2024 (BMAS)

Was ist die reine Beitragszusage?

Die reine Beitragszusage (rBZ) verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an die sogenannten durchführenden Einrichtungen – also Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherer. Der Arbeitgeber und der Versorgungsträger stehen dabei nicht für eine Leistung in einer bestimmten Höhe ein.

In der reinen Beitragszusage ist für jeden Arbeitnehmer eine kapitalgedeckte, kapitalmarktorientierte, langfristige Vermögensanlage zu günstigen Konditionen vorgesehen. Für den Arbeitgeber ist dies eine Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern eine kosteneffiziente Zusage zu machen – ohne eigenen Verwaltungsaufwand und ohne eigenes Bilanzrisiko.

 

Das Fundament der reinen Beitragszusage

Klicken Sie auf die Stichpunkte, um mehr zu erfahren

Icon Geldscheine
bAV-Zusageform

rBZ ist eine neue Zusageform der betrieblichen Altersversorgung. Sie komplementiert die bisherige bAV in Deutschland.

Icon steigende Kurve
Keine Garantien

Arbeitgeber und Versorgungsträger geben keine Garantie für die Rentenleistung ab. rBZ verpflichtet Arbeitgeber nur zur Zahlung von Beiträgen. Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Arbeitnehmer partizipieren an der Portfolioentwicklung.

Icon Dokumente
Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist die Voraussetzung für eine rBZ. Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften sorgen als Tarifvertragsparteien für einen Ausgleich der Interessen.

Icon Tor
Durchführungsweg Pensionsfonds

Der Gesetzgeber verlangt einen regulierten Durchführungsweg. Ansprüche des Arbeitnehmers auf Versorgungsleistungen – eine lebenslange, aber in der Höhe nicht garantierte Rente – richten sich gegen die Versorgungseinrichtung, den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds.

Icon Handschlag
Sozialpartner

Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen.

Das Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell ist das Herzstück des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, womit die Attraktivität der bAV gestärkt wird. Insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen, die sich oftmals noch nicht mit dem Thema befasst haben, soll so die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung erleichtert werden.

Die Beitragszusagen werden zwischen den Tarifparteien ausgehandelt. Sie vereinbaren eine verbindliche kapitalgedeckte Altersversorgung über eine externe Versorgungseinrichtung – beispielsweise einen Pensionsfonds.

Der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds

Mit dem Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) bieten wir potenziellen Tarifpartnern eine passende Infrastruktur, um die bestehenden Vorgaben zielgerichtet umzusetzen. 

Die Sozialpartner formulieren die Regelungen in einem gemeinsamen Tarifvertrag und der Versorgungsträger – hier der MSPF – setzt die Anforderungen aus dem Vertrag über einen maßgeschneiderten Pensionsplan um.

Metzler Sozialpartner Pensionsfonds – Was dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwarten? Metzler Sozialpartner Pensionsfonds – Was dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwarten?

De-Risking

  • Reduktion zukünftiger Risiken in der bAV
  • „Echtes“ DC-Accounting (IFRS)
  • Beitragszahlungen sind steuerliche Betriebsausgaben
  • Keine Subsidiärhaftung
  • Keine PSV-Beiträge

Durchführung & Steuerung

  • Paritätische Besetzung des Sozialpartnerbeirats
  • Bündelung von Stimmrechten möglich
  • Feste Steuerungsparameter
  • Mindestens quartalsweiser Austausch von MSPF und dem Sozialpartnerbeirat

Kapitalanlage

  • Effiziente Kosten- und Anlagestruktur durch Nutzung eines bestehenden Spezialfonds im dreistelligen Mio. EUR-Bereich (in der Startphase)
  • Globaler Multi-Asset-Ansatz mit angestrebter langfristiger Zielrendite von 3,5–7,5 %1
  • Langfristige Kapitalmarktannahmen
  • Jährliche ALM-Studien

1 keine Garantie

 

Vertraglicher Rahmen

  • Tarifvertrag regelt Beitragssystematik und Leistungsarten; ggf. inklusive Öffnungsklauseln für betriebliche Ergänzungen (zum Beispiel nicht tarifgebundene Arbeitnehmer, Leitende)
  • Pensionsplan = allgemeine Vertragsbedingungen
  • Durchführungsvertrag
  • Pensionsfondsvertrag

Dienstleistungspartner

  • Langjährig bewährte Partner auf allen Ebenen
  • Kerndienstleistungen: Aktuariat, Bestandsverwaltung und ALM-Studie
  • NEU: speziell für rBZ entwickelter Rechenkern

Innovationen

  • Fokus auf den Bedürfnissen der Versorgungsberechtigten                          
  • Effiziente Steuerung des Sicherungsbeitrags („Obergrenze“)
  • Minderung der Leistungskürzung
  • Maximale Skalierbarkeit durch branchenübergreifende Anbindung weiterer Arbeitgeber/-Verbände und Gewerkschaften

Das Sozialpartnermodell in den Medien

Erhalten Sie einen umfassenden Einblick zum Sozialpartnermodell, indem Sie sich die neuesten Veröffentlichungen direkt als PDF-Dokument abrufen.

Uniper und Metzler Pension Management starten die erste reine Beitragszusage

Uniper und Metzler starten die erste reine Beitragszusage

dpn | Ausgabe Februar/März 2023

Zum Artikel
3D-Puzzle Sozialpartnermodell

Das erste Sozialpartnermodell nimmt seine Arbeit auf

Abhandlung im Magazin Betriebliche Altersversorgung | Ausgabe 8/2022

Zum Artikel
Christian Pauly, Metzler Pension Management

Talking Heads – Das Sozialpartnermodell

Tactical Advantage | Interview mit den Machern des ersten Sozialpartnermodells in Deutschland

Zum Artikel
Martin Thiesen | Geschäftsführer der Metzler Pension Management GmbH

Stabilität trotz volatiler Märkte

Tactical Advantage | Dezember 2022

Zum Artikel

Download-Dokumente

Ihr Ansprechpartner

Christian Pauly
Christian Pauly


Metzler Pension Management

+49 69 2104-1522

Christian.Pauly@metzler.com

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