De-Risiking in der bAV: Weg von der reinen Symptombekämpfung hin zur Ursachenforschung
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Wer von De-Risking in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) spricht, ist gedanklich oft schon bei einer möglichen Umsetzung von Maßnahmen. Zum Beispiel einer Ausfinanzierung des Past Service auf einen Pensionsfonds oder der Einführung der reinen Beitragszusage für den Future Service. Die Suche nach den eigentlichen Ursachen für die Risiken kommt dabei meist zu kurz.
Damit Unternehmen die für sich passende De-Risking-Maßnahmen identifizieren können, ist eine eingehende Ursachenforschung besonders wichtig. Das bedeutet, bestehende Risiken zu ermitteln und auch solche, die in Verbindung mit der bAV stehen.
In der Praxis sieht es oft etwas anders aus: Die Ursachenforschung besteht bestenfalls darin, dass die Verantwortlichen oder eine hinzugezogene externe Beratung die unterschiedlichen Unternehmensbereiche betrachten. Oftmals handelt es sich nicht um spezifische bAV-Risiken wie Biometrie, sondern um allgemeine Risiken eines Unternehmens, die auch Einfluss auf die bAV nehmen können (s. Abb. auf S. 33).
Diese Risiken können einzelne Abteilungen betreffen oder auch abteilungsübergreifend sein. Hier müssen Unternehmen ab einer bestimmten Größe dann für sich entscheiden, ob es sinnvoll ist, abteilungsübergreifende bAV-Experten im Hause zu haben. So ließe sich das Problem der zu späten Problembehandlung und Risikobekämpfung sowie der unklaren Verantwortung bei diesen Themen zumindest verringern.
Die unterschiedlichen Marktteilnehmer – Berater, Unternehmensrepräsentanten oder weitere bAV-Experten – sind sich in folgendem Punkt einig: Die meisten Unternehmen adressieren ihre Problemstellungen zu spät. Werden Bestrebungen in Richtung eines bAV bezogenen De-Risking unternommen, sind diverse Risiken bereits präsent oder deren Auswirkungen schon spürbar.
Im Idealfall steht vor der Identifikation der passenden De-Risking-Maßnahmen eine ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens mit allen relevanten Kennzahlen, Bereichen und Abteilungen. So lassen sich potenzielle Risiken, die mit der bAV in Verbindung stehen können, rechtzeitig erkennen:
1. Finanzielle Risiken
Diese Risikogruppierung wird, neben personellen Risiken, wohl am häufigsten in Verbindung mit der bAV gebracht. Denn finanzielle Risiken spüren die Unternehmen oft direkt in ihrer Bilanz, die aufgrund der Pensionsverpflichtungen je nach „Pensions-Altlasten“ oder Durchführungsweg maßgeblich belastet werden kann. Hier stehen die Fragen im Vordergrund, welche Lösungen es zur dauerhaften Bilanzentlastung geben kann, was einer Verpflichtungsentwicklung entgegenzusetzen ist, und was zu tun ist, um die nachhaltige Stabilisierung zu erreichen.
2. Personelle und demografische Risiken
Personelle Risiken in Verbindung mit demografischen Risiken sind in aller Munde. Und das nicht erst seit gestern – die Generation der sogenannten „Baby Boomer“ geht in Rente. Es verlassen somit viele Fachkräfte innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne den Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang besteht auch das Risiko des Abgangs von Know-how. Unternehmen müssen nun versuchen, die rarer werdenden Fachkräfte für sich zu gewinnen und evtl. entstandene Know-how Lücken zu schließen. Dabei kann die bAV als nützlicher Benefit über alle Generationen hinweg für die Mitarbeitergewinnung und -bindung stehen. Jedoch gilt es auch hier zu bedenken: Veraltete Modelle fallen aufgrund fehlender Attraktivität in puncto potenzieller Rendite unter Umständen hinten ab.
3. Operationelle Risiken
Die operationellen Risiken sind nicht so überschaubar wie es sich manch Risikomanager vielleicht wünscht. Hierzu zählt unter anderem die Frage, inwiefern der technologische Wandel die unternehmensinternen Abläufe verändern kann. Was bedeutet zum Beispiel Künstliche Intelligenz (KI) für die Beschäftigten? Kann KI dem Fachkräftemangel entgegenwirken oder sind die Auswirkungen eines solchen Wandels eher schädlich? Hier stehen auch größere Transformationsprojekte im Fokus, die sich bedeutend auf die derzeit angewandte Technologie und das eingesetzte Know-how der Fachkräfte auswirken können.
4. Rechtliche und politische Risiken
Als bAV-Risiken oder Herausforderungen nennen Unternehmen oftmals gesetzliche Hürden. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sind sie ein Unsicherheitsfaktor, weswegen sie der Einführung einer zeitgemäßen bAV zurückhaltend gegenüberstehen können. Bei den rechtlichen und politischen Risiken, die in Verbindung mit der unternehmenseigenen bAV stehen können, sind viele Aspekte zu beachten, vor allem Regulatorik und die Transaktionsfähigkeit eines Unternehmens. Denn auch im Rahmen von M&A-Prozessen bzw. vorangehenden Due-Dilligence-Verfahren spielt die bAV eine wachsende Rolle, die nicht unterschätzt werden sollte.
Trotz aller Risiken darf der eigentliche Fokus nicht vergessen werden: Eine bAV zu finden, die zum Unternehmensprofil, zur aktuellen Situation und zu den Zukunftsvisionen passt. Ein kalkuliertes Risiko ist dabei inkludiert. Wichtig ist also ein ausgewogenes Maß, das für alle geeignet ist und verhindert, dass die bAV zu einer übermäßigen Belastung für das Unternehmen wird. Dafür gibt es zahlreiche individualisierbare Lösungen, die es sich anzuschauen lohnt.
Finanzielle Risiken
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Personelle & demografische Risiken
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Operationelle Risiken
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Rechtliche & politische Risiken
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