Auftrieb für Infrastruktur als Anlageform
Die Finanzierung größerer Infrastrukturvorhaben erhält durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz Aufwind. Institutionelle Investoren sollen künftig mehr Flexibilität für die Umsetzung entsprechender Anlagestrategien bekommen.
Joseph Bernhart, Leiter Reporting, Ruth Böttcher, Leiterin Risikomessung, und Nicole Reising, Geschäftsführerin, Metzler Asset Management GmbH
Die Etablierung der betrieblichen Altersvorsorge ist ein erklärtes politisches Ziel in Deutschland. In einem Referentenentwurf haben das Bundesministerium für Soziales und Arbeit und das Bundesministerium der Finanzen im Juli dieses Jahres Änderungen in Form eines „2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ vorgesehen, mit denen die betriebliche Altersvorsorge quantitativ und qualitativ gestärkt und ausgebaut werden soll. Eine Änderung betrifft BaFin-regulierte Anleger wie Pensionskassen und Versorgungseinrichtungen: Für diese wird erstmals eine gesonderte Infrastrukturquote von bis zu 5 Prozent des Sicherungsvermögens eingeführt, die nicht auf die anderen Mischungsquoten angerechnet wird. Die Anlageverordnung wird entsprechend ergänzt.
Damit werden zwei Ziele erreicht: Zum einen werden die Anlageformen für Versorgungseinrichtungen bei der Investition des Sicherungsvermögens um Alternative Investments erweitert, eine langjährige Forderung der Verbände und Interessenvertretungen. Zum anderen verbessern sich die Chancen, größere Infrastrukturvorhaben finanzieren und damit auch umzusetzen zu können.
Global steigender Investitionsbedarf
Weltweit besteht ein enormer Investitionsbedarf in Infrastrukturprojekte und er steigt stetig weiter. Auch in Deutschland ist der Investitionsstau erheblich. Jüngstes Beispiel für marode Infrastruktur ist die Carolabrücke in Dresden, die im September in Teilen einstürzte.
Einen Teil des Vermögens in Infrastrukturvorhaben zu investieren, kann in einem Portfolio eine sinnvolle Diversifizierung sein, um langfristig von attraktiven Renditen zu profitieren. Die Vereinnahmung der Illiquiditätsprämie steht als Argument immer an erster Stelle. Im Vergleich zu liquiden Anlageformen haben Infrastrukturvorhaben andere Charakteristika und Risiken, die ein besonderes Augenmerk erfordern: Sie sind in der Regel sehr komplex, langfristig ausgelegt und illiquide, also nicht jederzeit veräußerbar. Auf der anderen Seite bieten Infrastrukturvorhaben ertragsbasierte Renditen und stetige Erträge, die auf relativ sicheren Verträgen basieren: Denn die Cashflows resultieren häufig aus staatlichen Konzessionsverträgen.
Angesichts der Komplexität und Vielfalt von Infrastrukturvorhaben ist es für Investoren besonders wichtig, von Beginn an und über den gesamten Investitionshorizont hinweg maximale Transparenz zu erhalten.
Energie | Wind- und Solarparks, Wasserkraftwerke |
Versorger |
Abwassermanagement, Übertragungsnetze für Strom, Gas, Wasserstoff |
Kommunikation | Glasfaser- und Mobilfunknetze, Datenzentren |
Transport & Logistik | Straßen, Schienenfahrzeuge, Häfen, Logistikimmobilien |
Landschutz | Deiche, Schleusen u. Ä. |
Soziales | Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Social Housing, Pflegeheime |
So vielfältig die Zielvorhaben sind, so unterschiedlich sind auch die Investitionsvehikel. Je nach individueller Präferenz können sich Investoren sowohl über Private Debt als auch über Private Equity an Infrastrukturvorhaben beteiligen. Die Diversifikation über einen Dachfonds ermöglicht, die entsprechenden Risiken im Vergleich zu Einzelinvestments zu reduzieren. Denn gerade die Risiken unterscheiden ein Infrastrukturinvestment von anderen, liquiden Anlagen: Neben der Entwicklung der Marktpreise und dem Zinsänderungsrisiko gehören auch regulatorische Veränderungen sowie Einschränkungen bei Handelbarkeit und Liquidität dazu. Auch die Frage nach der Verfügbarkeit von geeigneten Investitionsmöglichkeiten ist beispielsweise bei Dachfonds zu beachten.
Private Debt | Private Equity |
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Kapitalverwaltungsgesellschaft spielt zentrale Rolle
Die individuellen Risiken der Investition in ein Infrastrukturvorhaben zu analysieren und zu bewerten, ist die Aufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Wesentlich ist, dass die identifizierten Risiken über die gesamte Finanzierungslaufzeit abgebildet und überwacht werden. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Parteien, insbesondere zwischen KVG und Fondsmanager. Dieser ist verantwortlich für die Selektion der Einzelinvestments bzw. Zielfonds – und das über den gesamten Lebenszyklus, der je nach Projekt bis zu 30 Jahre umfassen kann. Entsprechend ist es wichtig, dass der Fondsmanager über ausreichend Expertise in dieser Asset-Klasse verfügt.
Auch die Dokumentation ist für die KVG aufwändig: Nach dem Erwerb muss sich die Komplexität des Investments buchhalterisch abbilden lassen. Dafür müssen sämtliche erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Zu den Daten für eine qualifizierte Bewertung gehören unter anderem das Cashflow-Profil und sämtliche Auszahlungs- und Tilgungspläne. Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind individuell auf das Zielinvestment abgestellt. So benötigt man zum Beispiel eine Risikobeurteilung bei fehlendem Rating einer Agentur. Letztendlich ist es auch Aufgabe der KVG, den rechtlichen Aufbau zu bewerten, um sicherzustellen, dass das Investment in den engen regulatorischen Rahmen des Investors passt.
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Der in der Mitteilung beschriebene Fonds befindet sich derzeit im Pre-Marketing gemäß Artikel 30a der EU-Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und ist daher noch nicht für Zeichnungen geöffnet. AlterDomus Management Company S.A. wurde als potenzieller AIFM des Fonds bestellt. Der Fonds wird nur professionellen Anlegern im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 2014/65/EU (MIFID II) und semiprofessionellen Anlegern in Deutschland gemäß § 330 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) angeboten. Anlagen in Infrastruktur-Fonds sind hochgradig illiquide und mit einem hohen Risiko verbunden. Die angestrebenen hohen Renditen können möglicherweise nicht erreicht werden. Der Wert einer Anlage kann sowohl sinken als auch steigen. Es besteht das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals.